Private Osterfeuer – nicht ungefährlich!

Es ist schade und dennoch verständlich, dass die öffentlichen Osterfeuer in diesem Jahr wieder ausfallen müssen. Aber nicht alle wollen auf die Tradition verzichten und planen, im Familienkreis für etwas Wärme und Gemütlichkeit zu sorgen.

Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und sind in Reinbek am Ostersamstag grundsätzlich nicht verboten. Wer auf seinem Grundstück ein Lagerfeuer entzündet sollte folgendes beachten:

  • Eine geeignete Feuerstelle, wie ein Feuerkorb oder eine Feuerschale sind sinnvoll (bei “Bodenfeuer” – bereits aufgeschichtete Haufen einmal umschichten, wegen der Kleintiere! Keinen Abfall verbrennen!).
  • Lassen Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt!
  • Vermeiden Sie Funkenflug, indem Sie geeignetes, trockenes Holz verbrennen (wie im Kamin). Trockenes Brandgut erzeugt außerdem weniger Rauch, – wenn dieser Ihre Nachbarn belästigt, ist Ihr Osterfeuer ordnungswidrig!
  • Behalten Sie immer den Wind im Blick und entfernen Sie Brandlasten aus der Nähe Ihres Feuers, – halten Sie großzügigen Abstand zu Gebäuden, Gebüschen/Hecken und Fahrzeugen.
  • Schließen Sie die Fenster/Türen und informieren Sie Ihre Nachbarn bevor Sie dem Brauchtum nachgehen.
  • Wir empfehlen die Bereithaltung von geeigneten Löschmitteln, wie z.B. ein einsatzbereiter Gartenschlauch. Sollte etwas passieren oder Ihr Feuer gerät außer Kontrolle, so informieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112 – bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!

Vielleicht verzichten Sie in diesem Jahr auch ganz drauf – das ist auf jeden Fall sicherer!

Wir wünschen frohe Ostertage!